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Teilnahmebedingungen Übungleiterausbildung und Lizenzverlängerung

Mit Eingang Ihrer Anmeldung (nur via Internet, E-Mail, per Fax oder schriftlich) sind Sie verbindlich angemeldet. Bei Teilnehmern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen wir die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

 

Eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt nicht! Alle Interessenten erhalten 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn weitere Informationen über Veranstaltungsbeginn, -ort, -kosten und Zahlungsmodalitäten. Geht die Gebühr nicht vor Beginn des Lehrgangs bei uns ein, behalten wir uns vor, Ihren Platz ohne weitere Benachrichtigung an Interessierte weiterzugeben.

 

Sind alle Plätze des Lehrgangs bereits belegt, setzen wir die Anmeldung auf eine Warteliste. Eine Teilnahme kann jedoch erst nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes zugesagt werden. Sollten Sie selbst nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen.

 

In jedem Fall ist bei einer Veränderung, die Ihre Anmeldung betrifft, eine schriftliche (nur im Ausnahmefall telefonisch möglich) Nachricht vor Lehrgangsbeginn erforderlich!

 

Mindestalter: Jeder kann die Veranstaltungen des Bildungswerks besuchen, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen entnehmen Sie bitte den Lehrgangsausschreibungen.

 

Teilnehmerzahl: Alle Bildungsveranstaltungen erfordern eine Mindest-Teilnehmerzahl. Kommt diese Zahl nicht zustande, behalten wir uns vor, den Lehrgang abzusagen.

 

Teilnahmegebühr: Die Höhe der Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte den Lehrgangsausschreibungen. Die in Klammern angegebenen Gebühren gelten für Teilnehmer, die nicht die Mitgliedschaft in einem Sportverein im Bereich des KSB MOL e. V. nachweisen können.

 

Stornierung/Regress: Bei einer Abmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 € zu zahlen.

Bei einer Abmeldung ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der

Teilnahmegebühr fällig.

Bei Nichtteilnahme ohne schriftliche Abmeldung werden 100 % der Teilnahmegebühr fällig.

 

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an.

 

Haftung

Durch Zahlung der Lehrgangsgebühr sind Teilnehmer im Rahmen des Versicherungsvertrags mit der Feuersozietät Öffentliche Leben Berlin-Brandenburg in den Bereichen Unfall und Haftpflicht versichert. Für Mitglieder aus Sportvereinen besteht zusätzlich Versicherungsschutz für die Hin- und Rückfahrt zum bzw. vom Lehrgangsort.