Förderungen im Sport
Anträge für Förderungen stellen:
Förderungen im Sport sind vielfältig und im Antrags- und Abrechnungswesen oftmals sehr unterschiedlich. Im Folgenden geben wir euch einen kleinen Einblick über verschiedene Fördertöpfe. Solltet ihr Fragen haben, dann meldet euch per Mail unter: info@ksb-mol.de
Mit Beschluss des Kreistages vom 20.04.2022 treten ab dem 01.06.2022 die neuen Richtlinien zur Sportförderung in Kraft. Die aktuelle Richtlinie findet ihr unter: https://www.maerkisch-oderland.de/datei/anzeigen/id/48640,1249/01062022_sportfoerderrichtlinie.pdf
Viele nutzen die Förderung für die Übungsleiter, die im Kinder- und Jugendbereich sowie Seniorenbereich tätig sind. Hier ändern sich beispielsweise die Antragsfrist (30.04.) und die Altersgrenzen (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Senioren ab 65 Jahre). Auch bei Übungsleiteraus- und Weiterbildung können künftig nicht nur Ausbildungen, sondern auch anerkannte Fortbildungen nach Antragstellung gefördert werden. Ehrungsanträge, die bisher unter dem Punkt 6 gestellt werden konnten, sind nun unter „Besondere Fälle“ möglich. Auch die Förderhöhe von 300,00 € auf 400,00 € bei Sportveranstaltungen wurden angehoben. Wichtig ist die einmalige Übergangsregelung zur Beantragung der Sportstättennutzung! Die bisherige Antragsfrist war auf den 15.07. festgelegt worden. Mit der neuen Richtlinie sind diese Anträge bis zum 30.05. zu stellen! Da die neue Richtlinie am 01.06.2022 in Kraft tritt, können die Anträge zur Nutzung des kreisgeleiteten Sportstätten in 2022 bis spätestens 15.07.2022 erfolgen. Ab 2023 müssen die Anträge bis zum 30.05.2022 bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein.
Landessportbund Brandenburg:
Alle Förderrichtlinien zum Landessportbund findet ihr unter:
https://lsb-brandenburg.de/sportfoerderung/
Wichtige Förderungen:
Sportstättenbau: Antragsfrist 01.07. eines Jahres
Zielgruppenorientierte Förderung: Mädchen & Frauen im Verein, Gesundheitssport, Seniorensport
Sportverein und Schule, Sportverein und Kita
- Die Stiftung der Sparkasse fördert Projekte und Maßnahmen, die dem Stiftungszweck gemäß § 2 entsprechen und für die die Gemeinnützigkeit gemäß § 3 der Stiftungssatzung nachgewiesen ist. Zweck der Stiftung ist die Förderung und
Unterstützung von Kunst, Kultur und Sport sowie die
Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Märkisch-
Oderland. Der Zweck kann u. a. erfüllt werden durch:
- Förderung von Sportveranstaltungen,
- Förderung der Errichtung von Sportanlagen und des
- Erwerbs von Sportgeräten und Ausrüstungen, Unterhaltung